Zulassung eines B309 als Baumaschine (steuerfrei)

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  • #36019
    SUPEROSKAR
    Teilnehmer

    Hallo Porsche Kollegen,
    Ich möchte einen Super B309 der eine 6 km Zulassung hat als fahrbare Arbeitsmaschine /Baumaschine zulassen um mir die KFZ Steuer zu ersparen und mit normaler Geschwindigkeit fahren zu können – 29 Km/St.(der Super B ist ja gemäß Kraftfahrt-Bundesamt seit Juli 1961 steuerfrei). Ich habe den Fahrzeugschein, aber keinen Brief und ein Gutachten des TÜV aus dem Jahr 2001 "Begutachtung einer Geschwindikeitsreduzierung für Ackerschlepper Porsch Baumuster 309".
    Hat jemand Erfahrung, ob sowas überhaupt möglich ist, was ich hierfür alles benötige und was so etwas kostet.
    Grüsse und Dank im voraus für die Unterstützung
    Oskar

    #106355
    H.H.Hildebrand
    Teilnehmer

    Hallo Oskar,
    an erster Stelle steht die Frage, wie die zukünftige Nutzung aussehen soll!
    Danach richtet sich die Art der ordnungsgemäßen Zulassung. Es ist leider so, dass sich bestimmte Nutzungsarten gegenseitig ausschließen (z.B. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung). Wenn du den Super B nicht nur als reine Baumaschine nutzen willst und evtl. an Treffen teilnehmen oder einfach nur spazieren fahren willst, wirst du Probleme mit der angedachten "Zulassung, die ja eigentlich keine ist- Zuteilung eines Kennzeichens usw.!" bekommen.
    Generell ist es aber sehr interessant, auf welch Ideen man so kommt, um Steuern sparen zu können.
    Mit rostigen Grüssen
    H.H.Hildebrand

    #106357
    U.Hilse
    Teilnehmer

    Also den Begriff "Baumaschine" gibt es so nicht, Du meinst sicher die "selbstfahrende Arbeitsmaschine", die zulassungsfrei sind. ABER:
    Dafür müßte Dein Super B tatsächlich diese Merkmale haben, also dafür gebaut und ausgerüstet sein, Arbeit zu leisten, nicht etwa um Lasten zu transportieren oder Anhänger zu ziehen ! Z.B. dürfte er dann grundsätzlich nicht mal mehr eine Anhängerkupplung haben (Seltene Ausnahmen bei "gelegentlichem Anhängerzug" möglich), sonst käme er in den Verdacht, Zugmaschine zu sein…..
    Es gibt da ganze Kataloge, welche Arten von Arbeitsmaschinen es gibt, also etwa mit (fest angebauter) Säge oder Holzspalter, Baggerlader, Teerkocher o.ä. .
    Die überall beliebten Muldenkipper (Motorjapaner, Dumper) sind auch nicht zulassungsfrei, da sie nur zum Transport von Lasten dienen, aber keine Arbeit verrichten können, daher sind sie keine Arbeitsmaschinen, weiß nur kaum jemand…..
    Wechselvorrichtungen wie eine Dreipunktaufhängung gehen da auch nicht, die Gerätschaften müssen FEST angebaut sein.
    Einfach den normalen Schlepper nehmen (auch wenn er "B" heißt) und die Fahrzeugart in den Papieren ändern wollen geht nicht. Dazu kommt, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur bis 20 km/H zulassungsfrei sind, nicht bis 29 km/h.
    Und noch dazu kommt, dass sie versichert werden müssen – diese Versicherung ist eine nicht ganz billige Sache, habe ich mir sagen lassen, wenn ich auch keine Beträge weiß.
    Schließlich werden mit diesen Versicherungen auch etwa Bagger versichert, jeder weiß, welche Schäden die schon mal an Gasleitungen, Häusern etc. anrichten.
    Die Kosten für die TÜV-Abnahme dürften etwa einer Vollabnahme/Einzelabnahme (ca. 150 Euro) entsprechen.
    Trotzdem viel Erfolg.

    #106359
    U.Hilse
    Teilnehmer

    Ich weiß nicht, ob ich mich richtig deutlich ausgedrückt habe:

    Also müßtest Du erstens die baulichen Voraussetzungen vorweisen können (vielleicht ist Dein B ja als Arbeitsmaschine ausgestattet, weiß ich ja nicht) und Dich zweitens für eine Variante entscheiden, also ob SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine) bis 20 km/h = zulassungs- und steuerfrei, Versicherung(sfrei)aber natürlich empfehlenswert, wird aber teilweise von der Privathaftpflicht eingeschlossen

    oder über 20 km/h also mit 29 km/h, dann grünes Kennzeichen, Versicherungspflicht, steuerfrei, aber TÜV-Pflicht. Das ist dann die teure Versicherung für die echten Bagger etc.

    Wenn Du den Super B eigentlich als Traktor nutzen willst und er keine Ausstattung einer Baumaschine hat, finde ich die Idee als SAM ungünstig, weil Du in der Verwendung durch die Bauart dann (durch die erforderliche Ausrüstung) doch eingeschränkt bist, egal ob er Baggerlader oder Holzspalter pp. wäre.

    Wie wäre es mit der Zulassung auf schwarze Kennzeichen, Oldtimerversicherung (günstig) und vorher beim TÜV das Fahrzeug auf die günstigst mögliche Steuerklasse "ablasten" lassen, also ein niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht eintragen lassen, das natürlich oberhalb des eigenen Leergewichtes liegen muß, Zugmaschinen werden schließlich nach zul. Gesamtgewicht besteuert. So ein kleiner 15er Deutz kostet z.B. ca. 150 Euro Steuern mit schwarzem Kennzeichen.
    Also dann Steuer vielleicht 200-250 Euro/Jahr
    Oldie-Versicherung ca. 40 Euro/Jahr
    und natürlich TÜV-Pflicht.

    Oder grüne Kennzeichen der Land-/Forstwirtschaft, steuerfrei, Versicherung ca. 60 Euro/Jahr und TÜV-Pflicht…..

    Letztlich gibt es in diesem Bereich eigentlich kein Schlupfloch für die besonders günstige Art der Fahrzeughaltung, da hatte der Staat ausreichend Zeit, auf alle Kreativität seiner Bürger zu reagieren, deshalb haben wir ja diesen dichten Paragraphendschungel….

    #106361
    SUPEROSKAR
    Teilnehmer

    Hallo Herr Hilse und Herr Hildebrand,
    erstmal einen großen Dank an euch beide für die deatillierte und professionelle Informationen betreffend der Zuslassung meines B309; es gab betreffend der Zulassung viele Punkte die ich nicht wusste. Aufgrund der Ausführungen werde ich den B309 nunmehr ganz normal als Oldtimer zulassen – schwarzes Kennzeichen – auch wenn ich das zulässige Gesmatgewicht bei 4.700 kg liegt und ich somit ca. mehr als 300 Euro an Stuern (ca. 13 € pro 200 kg)bezahlen würde – ich hoffe aber richtig verstanden zu haben, dass ich auch für die abgespeckte Version (effektives Gewicht ca. 2500 kg)die Steuern bezahlen kann was ca. 180 € ausmacht.

    Abschliessend möchte ich noch bemerken, dass ich immer wieder überrascht und froh bin Mitglied vom PDC zu sein, wenn ich sehe wie schnell und kompetent auf Fragen geantwortet wird.
    Nochmals einen grossen Dank an euch beide
    Grüsse
    Oskar Wegmann

    #106363
    weingarten
    Teilnehmer

    hallo, auch wenn der beitrag schon sehr, sehr alt ist möchte ich doch der vollständigkeithalber für spätere leser den vorschreibern teilweise wiedersprechen.
    meine erfahrung:
    218H mit mähbalken und frontlader von baas.
    ich habe das fahrzeug als selbstfahrende arbeitsmaschine eintragen lassen. es ist nun ein fahrzeug wie ein mähdrescher, bagger, teleskoplader… ohne nummernschilder jedoch mit "20" schildern.
    der porsche läuft ja ohnehin nur 20km/h, so dass ein drosseln nicht nötig war. für dieses vorhaben war der frontlader und der mähbalken ganz gut, da er nun radlader und mähmaschine ist. auch durch abbauen eines teils ist die funktion der anderen aufgabe noch gewährleistet. nach dem studium der gesetze bekam ich auch den gelegendlichen anhängerzug eingetragen.
    die haftpflicht ist bei den meisten versichrungen in der privathaftpflicht mit inbegriffen.
    das mit der selbstfahrenden arbeitsmaschine nur arbeitsfahrten getätigt werden dürfen ist unwahr. es darf jederzeit die funktion der fahrenden und arbeitenden technik in fahrten geprüft werden auch wenn das ziel ein treffen ist. die anbauteile wie bei mir der frontlader und das mähwerk müssen nicht verschweist sein. es heist -dauerhaft befestigt- das bedeutet laut tüv das diese anbauteile nicht werkzeuglos demontiert werden können. also sind sie verschraubt jedoch die schrauben nicht verschweisst. der dreipunkt am heck ist irrelevant da zusätzlich. das anhängemaul kann bleiben da gelegendlicher anhängerzug bei selbstfahrenden arbeitsmaschinen erlaubt und eingetragen.
    die betriebserlaubnis entsteht so, dass der tüv diese durch ein gutachten erstellt und die zulassungsstelle das gutachten abstempelt und dieses somit zur betriebserlaubnis wird.
    selbstfahrende arbeitsmaschinen welche schneller als 20km/h sind ebenfalls zulassungsbefreit, brauchen aber ein steuerfreies nummernschild (grün) welches von der zulassungsbehörde anhand der betriebserlaubnis zugeteilt wird.
    lg weingarten

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