Hallo Horst,
der Überrollbügel ist für Dich als Land- oder Forstwirt nur vorgeschrieben, wenn Du Mitglied der Berufsgenossenschaft bist.
Er muß dann unabhängig vom Zulassungsdatum nachgerüstet werden.
Alle anderen können sich überlegen, ob sie ihn freiwillig montieren – was ich für sehr ratsam halte, denn im Falle eines Falles sieht man ohne ihn eventuell sehr alt aus.
Gebraucht bekommt man sie ziemlich gut.
Im Mitgliederbereich steht unter ‚Rechtliches‘ ein entsprechender Artikel.
Beste Grüße aus Bremen
Klaus Laage