TÜV Neu Anmeldung

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  • Autor
    Beiträge
  • #36059
    Blackhead77
    Teilnehmer

    Ich möchte meinen Porsche-Diesel 108 Beim Tüv neu Anmelden.

    Ich will dazu wissen. Barauche ich ein Bremslicht oder reicht einfach Licht und Blinker?

    Gruß
    Blackhead77

    #106457

    Sehr geehrter Herr Schwarzhaupt,

    http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

    Ihre Frage regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit §53, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.

    Ich habe gerne etwas für die Sicherheit meiner Mitmenschen und für mich selbst getan und deshalb eine Bremslichteinrichtung über die hinteren Blinkleuchten realisiert. Diese, wie auch die komplette Lichtanlage, wird ständig kontrolliert!!! Ich kann jederzeit zum TÜF, alles ist immer auf dem besten Stand!!! Das bin ich jedem schuldig!!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Kortenkamp

    #106459
    rednose
    Teilnehmer

    Hallo Blackhead (?),
    ein Bremslicht ist bei deinem Junior nicht zwingend vorgechrieben, allerdings ist es keine Hexerei die Zweikreisblinkanlage des PD instandzusetzen.
    Im Zweifelsfall empfehle ich (wieder mal)das Buch "Schlepperelektrik" von Helmut Unrath, ca 20,- die gut angelegr sind.

    Gruß
    Bernhard

    #106461

    Sehr geehrter Herr Schwarzhaupt,

    ich haben Ihnen die Unterlagen für den Umbau als PDF-Dokument zum Bremslicht per Mail zugesendet. Falls Fragen aufkommen, bitte einfach melden.

    Viel Glück von Thomas Kortenkamp

    #106463
    Blackhead77
    Teilnehmer

    Vielen Dank Grafonola

    Für diesen Schaltplan

    #106465
    Brille
    Teilnehmer

    Hallo Herr Kortenkamp,
    können Sie mir die Umbauanleitung auch zukommen lassen?

    Danke im Voraus und freundliche Grüße
    Jens Peters

    #106467
    Haeders
    Teilnehmer

    Hallo,

    Bremslichter sind für Fahrzeuge vor EZ 01.01.1988 erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindkeit > 25 km/h Vorschrift.

    Anbei der genaue Text. Natürlich dürfen die Bremsleuchten dennoch angebaut werden. icon_lol.gif

    Aus "§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.":

    "§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge."

    Grüße
    Manuel icon_smile.gif

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