Home › Foren › Allgemeines Forum › Nummernschild am Anhänger für Junior notwendig? Zulassung ohne Papiere?
Hallo Porsche Freunde
Für meinen 108 K habe ich mir vom Schrotthändler das Fahrgestell eines kleinen Anhängers besorgt. Es besteht aus einer ungebremsten Achse, einem Zentralrohr mit AHK. Auf dem angebrachten Typenschild ist das zul. Ges.gewicht von 600 kg, Bj 72 angegeben. Papiere sind nicht vorhanden. Ich möchte das Deichselrohr kürzen (war Trailer für ein Segelboot) und einen kleinen, spez. zum Junior passenden, Anhänger bauen. Da ich keine Landwirtschaft betreibe, habe ich ein schwarzes Nummernschild am Junior. Welche Möglichkeiten gibt es, den Anhänger am Junior mitzuführen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu treten?
– kein Nummernschild
– Nummernschild aus Blech oder Pappe ( Nr. wie Junior)
– eigenes Nummernschild mit Versicherung, Steuer und Tüv-Notwendigkeit
Ich fahre nur ortsnah im Umkreis von 5 km, allerdings auf öffentlichen Straßen.
Wo bekäme man neue Papiere für eine evtl. notwendige Zulassung her?
Sollte man einfach so fahren und eine Diskussion mit der Polizei führen?
Wie hoch würde eine Strafe ausfallen bei Fahrten ohne Nummernschild usw?
Wie hoch etwa wären Gebühren für Versicherung, Steuer und Tüv?
Vielen Dank
Gerd
kein Nummernschild = fahren ohne Zulassung und Versicherung !
Nummernschild aus Blech oder Pappe ( Nr. wie Junior) = Folgekennzeichen sind nur bei LOF_Fahrzeugen erlaubt , ansonsten gilt das gleiche wie oben !
eigenes Nummernschild mit Versicherung, Steuer und Tüv-Notwendigkeit = einzige Möglichkeit den Anhänger ohne Probleme mit der "Rennleitung" zu benutzen .
Wo bekäme man neue Papiere für eine evtl. notwendige Zulassung her? = auf dem Typenschild ist auch der Hersteller angegeben , einfach mal dort nach der ABE fragen , das Problem wäre bei der TÜV-Abnahme die gekürzte Deichsel !
Sollte man einfach so fahren und eine Diskussion mit der Polizei führen? = Diskutieren kann man , aber man bekommt kein Recht !Die Energie kann man sich sparen !
Wie hoch würde eine Strafe ausfallen bei Fahrten ohne Nummernschild usw? = Versicherung : Straftat (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)
, Nummerschild : Ordnungswidrigkeit mit Tagessätzen .
Alles in allem : Bis zu 6 Punkten (neue Regelung ab 1.5.2014) , 3 Monate Fahrverbot , Geldstrafe , Haftstrafe auf Bewährung möglich .
Das wäre mir der Anhänger nicht wert . Dazu kommt die Anhängerkupplung . Ich denke mal der Anhänger hat Kugelkopf , einen Kugelkopf auf der Ackerschiene bekommst du zwar eingetragen , aber du darfst ihn nur mit LOF (grüne Nummer) zum ziehen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Viehanhängern benutzen .
Gruß Uwe
@bulldoc:
Eine Einschränkung der Nutzung eines eingetragenen Kugelkopfes auf lof-Nutzung wäre mir neu.
Oder meinst du das i.S. einer "Rangierkupplung"?
Aber auch die hat im öff. Verkehrsraum nichts zu suchen.
Schwieriger dürfte das Eintragen des Kugelkopfes werden.
Mir wurde es beim TÜV verweigert, trotz E-Zeichen auf dem Kopf und starrer Ackerschiene.
@seebaer
Kraftfahrzeug oder Anhänger auff öff. Strasse in Betrieb gesetzt ohne die erforderliche Betriebserlaubnis:
70 €, 1 Treuepunkt in Flensburg.
Allerdings ist da noch nicht der Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz inbegriffen. Im Verkehrsportal findet sich ein Fall der mit 200€ geahndet wurde.
Versuche den Anhänger anzumelden, die Steuer liegt bei einem 750kg Anhänger bei ca 30€, Versicherung ähnlich.
Die Geschichte mit der gekürzten Deichsel dürfte beim TÜV Probleme mit sich bringen (wie @bulldoc oben schon erwähnt hat), frage doch mal unverbindlich bei einem Ing. vom TÜV oder Dekra an.
Ansonsten sollte der Markt doch einiges an gebrauchten Anhängern für schmales Geld hergeben.
Gruss
Bernhard
(Der ein "Ferkeltaxi" Bj. 1939 hinter seinem Junior hat.)
@rednose
Ich meine die "straffreie" Nutzung des Kugelkopfes im LOF Betrieb . Einige Anhänger gab es früher ja nur mit Kugelkopfkupplung . Wie dein Ferkeltaxi , unter der Woche auf dem Hof hinter dem Traktor zur allgemeinen Verwendung , Freitags dann hinter dem Ponton – Mercedes auf dem Weg zum Schlachter . Mein Ferkeltaxi (Baujahr 1949 , noch in sehr schlechtem Zustand) hat sogar einen KFZ Brief , obwohl es von unserem Dorfschmied gebaut wurde .
@bulldoc
Brief habe ich leider nicht, jedoch ist das Typenschild noch vorhanden:
Falk Anhängerbau Berlin, Bj. 1939
Im I-Net ist dazu aber nichts zu finden.
Was hast du für ein Teil?
Gruss
Bernhard
@rednose
meiner ist ein Zeiter , Fahrgestellnummer 004 . Der Sohn des Herstellers lebt noch bei uns im Dorf , er hat auch noch die alten Pläne seines Vaters .
Ich kenne deinen Anhänger aus dem Motorsägenportal
Gruß Uwe
Du bist dort auch zugange?
Gruss
B.
Hallo Traktorfahrer mit und ohne Anhänger!
Das Thema Anhänger, Kennzeichen und TÜV beim Traktor wurde auch hier schon oft diskutiert und geht ja seit gut 2 Jahren inzwischen regelmäßig durch die einschlägigen (Oldtimer-) Traktorzeitschriften.
Auch wenn ich bei dem ein oder anderen vielleicht als Spaßbremse gelte- ich habe meine Erfahrungen gemacht. Aber jeder muss selbst wissen, was er tut.
Wer sich zu den Themen "Zulassung, Kennzeichen, Führerschein- und Versicherungsrecht" gerne ausführlich informieren möchte, dem kann ich nur das Büchlein von Holger Karp empfehlen "Alles was Recht ist- mit dem Traktor im Straßenverkehr".
Leicht verständlich, lässt es meiner Meinung kaum noch eine Fragen offen.
Gibt es z.B. hier:
Gruß,
Jan
Heute war ich beim TÜV, um mich zu erkundigen.
Aussage: Wenn der Bulldog schwarzes Kennzeichen hat, braucht auch der Anhänger ein solches. Und, falls ich Papiere auftreiben könnte, wird dann auch Versicherung, Steuer und regelmäßige TÜV Untersuchung notwendig.
Dafür, daß ich den Hänger eigentlich gar nicht brauche ( wäre halt nur eine schöne Arbeit und würde sich hinter dem kleinen Junior sicher schick machen), Platzprobleme habe, und jedes Jahr 5 Fahrzeuge zum Tüv vorfahren muß, ist mir dann das doch zu aufwendig und ich nehme Abstand von der Sache.
Vielen Dank
Gerd
Hallo,
wie sieht das aus, wenn der Junior ein grünes Nummerschild hat ?
Da ich gerade den alten Anhäger der immer am Junior dran war restauriere, würd mich das intressieren.
Es ist ein Einachser der noch nie eine Zulassung hatte….
Frank…
Hallo Frank
Brauchst nur auch ein grünes Nummerschild wie die Nummer am Schlepper dran machen.
Gruß aus Hessen
KHG
Aha, braucht aber keine Zulassung denke ich oder ?
Frank…
Hallo Frank
Bei einem grünen Nummernschild ist der Anhäger mit dem Zugfahrzeug versichert.
Ich war an der Zulassungsstelle und habe die Papiere vom Schlepper mitgenommen und habe dann das Nummernschild bekommen.
Gruß aus Hessen
KHG
vielen dank für die Info…
Frank
Hallo Frank,
Wenn man es genau nimmt, ist es nicht ganz so einfach.
Bei grünem Nummernschild brauchst du zwar keine Zulassung (lof-Nutzung!) , jedoch ist bei Anhängern nach Bj. 1961 eine BE notwendig.
Wenn man es genau nimmt…
Gruss
Bernhard
Edith sagt: Datum korrigieren falls falsch.
Hat schon Stil das Gespann…
Gruss
Bernhard
..danke für die Blumen, war auch ein Stück Arbeit…
Gruß Frank