Home › Foren › Allgemeines Forum › Neuanmeldung Wiederanmeldung bei verstorbenen Vorbesitzer?
Hallo Kollegen,
Ich habe folgendes Problem und zwar möchte ich einen alten Porsche Junior wieder neu Anmelden. Er war zwischenzeitlich längere Zeit stillgelegt.
Beim TÜV (DEKRA) sagte mir dass man bei der Neuanmeldung besondere Punkte beachten muss. Da der Traktor ja zuvor nicht auf mich zugelassen war.
Wussten aber auch nicht genau wie.
Habe nun dass Problem dass der Vorbesitzer mittlerweile verstorben ist.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Was muss ich bei der Neuanmeldung beachten?
Viele Grüße
Ingo
Hallo Ingo,
wende Dich doch einfach an Deine Zulassungsstelle, dort sollte man Dir weiterhelfen können.
Gruß
Bernd-Andreas
Hallo Ingo,
da sollte es eigentlich keine Probleme geben, völlig unabhängig vom Vorbesitzer.
Ich gehe mal davon aus, daß Du den gültigen Brief hast und die Abmeldung im Brief eingetragen ist. Früher bekam man noch eine Abmeldebescheinigung, heute bekommt man den eingestempelten Schein mit.
In diesem Fall kannst Du den Schlepper neu anmelden, wenn Du eine Bescheinigung mitbringst, daß er ‚TÜV‘-fähig ist, also die Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erfolgreich absolviert hat.
Hierbei gibt es eine eigene, vereinfachte Prüfung für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40,0 km/h.
Ist das Fahrzeug länger als acht Jahre abgemeldet, muß eine sogenannte Vollabnahme durchgeführt werden, die zu bestehen kein Problem ist, wenn der Traktor technisch in Ordnung ist – und das sollte sowieso jeder Oldtimertraktor sein.
Sie kostet nur etwas mehr.
Insofern spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Vorbesitzer nun die Radieschen von oben oder unten ansieht – Du kannst die Anmeldung einfach durchführen.
Viel Erfolg …
Klaus
Hallo,
ich denke das kann ev. von Bundesland zu Bundesland auch verschieden sein. Ich habe Anfang des Jahres in Baden-Württemberg meinen nach 37 Jahren Abmeldung ohne Probleme mit bestandenem, ganz normalen TÜV angemeldet bekommen. Erkündige dich bei deiner zuständigen Zulassungsstelle(nicht beim TÜV) bevor Du Aktionen startest die ev. gar nicht nötig sind.
Grüße Herbert
Hallo Kollegen,
Es ist nach meinem Kenntnisstand so:
Wenn es einen brief gibt (egal wer als besitzer drin steht), dann macht der TÜV (o. ä.) eine Hauptuntersuchung. Wenn kein Brief da, dann ein Vollgutachten. Hauptuntersuchung ist billiger und einfacher. Früher hat man immer ein Vollgutachten gebraucht, wenn ein Fahrzeug länger als (ein Jahr ???) abgemeldet war. Das ist dann übrigens ein konkreter Beitrag zur Deregulierung.
Gruß
Martin
Hallo Kollegen
Die haben es umgeändert,ab 7 Jahre mußt du erst ein Vollgutachten machen,so war es jedensfall bei meinem PKW Anhänger
Gruß KHG
Hallo zusammen,
mir hat ein GTÜ-Prüfer gesagt, dass er bei vorhandenem Brief nur eine HU machen muss, bei fehlendem Brief muss der TÜV eine Vollabnahme machen. Der Zeitraum, in dem das Fahrzeug abgemeldet war, ist dabei unerheblich.
Aber unsere Bürokraten scheinen das nicht alle zu wissen, heute hat mir noch ein Bekannter gesagt, dass das Strassenverkehrsamt seinen Schlepper nicht zulassen wollte, weil er die Versicherungsbestätigung nicht in Papierform dabei hatte – da reicht heute allerdings die Bestätigungs-Nr. der Versicherung
Vielleicht helfen ja bei einigen Leuten Lehrgänge…
Hallo zusammen,
ich war am Samstag mit dem Motorrad bei der GTÜ und hab den Prüfer auch mal gefragt. Er sagte mir, dass bei vorhandenem Originalbrief keine Vollabnahme nötig sei.
Mein Junior ist seit über 10 Jahren abgemeldet. Aber nicht mehr lang!
Grüßle
Jens
Hallo zusammen,
das sollte insgesamt kein Problem sein.
Ob nun Vollabnahme oder nicht, der Unterschied zum "normalen Tüv" ist eigentlich unwesentlich, da eigentlich der Traktor nur zusätzlich vermessen wird. Kosten ca 100,-.
Für die Anmeldung brauchst Du unbedingt ein Dokument, dass dich als Besitzer des Traktors ausweist, Kaufvertrag, Erbschein etc.
Sollte kein Brief mehr vorhanden sein, erfolgt die Abfrage beim KBA in Flensburg, online von der Zulassungsstelle. Allerdings ist dann von Dir oder dem Vorbesitzer eine eidesstattliche Versicherung notwendig, dass die Papiere verloren sind.
Bei mir hatte die Zulassungsstelle einen Vordruck parat, den ich vor Ort ausfüllen konnte. Kosten für die Zulassung ohne Brief sind auch etwas höher.
Wenn Du ohne Papiere zum TÜV, (neue Bundesländer DEKRA) fährst, kommt es immer ganz gut, die Kopie des Briefs eines baugleichen Schleppers mitzuhaben, dann müssen die die Daten nicht erst lange im Computer suchen.
Sollte also alles kein Problem sein.
Gruß
Bernhard