Fahrzeugbrief

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    Beiträge
  • #30583

    Hallo Leute,
    möchte gerne einen AP18 Bj. 1957 ersteigern,aber ohne Brief,ist es ein großes Problem so etwas neu zu bekommen,
    und wie mache ich das?
    Schön daß Ihr eine so tolle Hompage habt und vieleicht einem Neuling aud die Sprünge helfen könnt.

    Gruß Bernd

    #94439
    MoritzHemsen
    Teilnehmer

    Hallo!
    Wenn kein Brief vorhanden ist benötigst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes, die bestätigt, das das Fahrzeug nicht geklaut ist oder sonst irgendwo gemeldet ist. Mit der gehst du dann bei der Anmeldung zum Straßenverkehrsamt und da bekommst du dann einen neuen Brief ausgestellt.

    #94441

    Hallo,
    auf jeden Fall schriftlichen Kaufvertrag aus dem hervorgeht das der Brief fehlt und der Verkäufer dir bestätigt das er rechtmäßiger Eigentümer ist. Ohne dies wirst du z.B. im Kreis Segeberg auch mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung nichts. Kann in anderen Kreisen anders gehandhabt werden, hier ist es so. Wenn der Verkäufer damit ein problem hat lass den Schlepper stehen.

    Jörn

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