Bandsäge

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  • #34821
    FrankM.
    Teilnehmer

    Liebe Schlepperfeunde,

    wer kann mit einem Tipp weiterhelfen?
    Ich besitze einen Güldner- Schlepper ADN Bj 1956, an welchem hinten eine Bandsäge angebracht ist.
    Beim TÜV heute sagte der Prüfer, dass ich so mit dem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, da der Anbau, sprich Säge, für die anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich wäre (z.B. bei einem Auffahrunfall).
    Das Fahrzeug war bisher im Besitz eines älteren Mannes, der ein 6 km/h – Schild an der Säge anbrachte und deshalb das Fahrzeug nicht einmal zugelassen hatte (Selbstfahrende Arbeitsmaschine).
    Da der Schlepper aber 20 km/h schnell ist, wollte ich ihn beim TÜV abnehmen lassen und anmelden. Dann kam diese Auskunft.
    TÜV wurde für die Zugmaschine aber erteilt. Weiß jemand Bescheid, was es mit solchen Fahrzeugen auf sich hat und was man damit machen darf oder machen muß??? Zulassungs- u. versicherungstechnisch? Vielleicht Anbringen einer gelben Rundumleuchte?
    Ich erlaube mir, diese Frage im Forum zu stellen, da ich ebenso PD-Besitzer als auch Mitglied im PDCE bin.
    Vielen Dank für Eure Bemühungen!
    Gruß Frank

    #103883
    guenter.knaack
    Teilnehmer

    Hallo Frank,
    Du brauchst Deinen Schlepper nicht mit Anbaugeräten beim TÜV vorstellen.Wenn Du die Säge mitführst,mußt Du Dich nur an das Merkblatt für Anbaugeräte des Verkehrsministeriums halten.Zulässige Maße,Beleuchtung, Gewicht ,Befestigung usw.halten.Beim googlen findest Du das Merkblatt.Ich meine,wir hatten das Thema schon einmal.

    Rapsölige Grüße

    GÜNTER

    #103885
    U.Hilse
    Teilnehmer

    Die Betriebserlaubnis als selbstfahrende Arbeitsmaschine (Holzsäge, Vorteil: keine Steuer, kein TÜV, keine Zulassung, Versicherung aber erforderlich ) bis 20 km/h dürfte kein Problem sein, dann muß die Säge natürlich fest montiert und nicht abnehmbar sein, zudem darf mit dem Fahrzeug ein Anhängerzug i.d.R. nicht mehr möglich sein, es darf also nicht mehr als Zugmaschine verwendbar sein.

    Wenn sie fest montiert ist, muß sie vielleicht auch irgendwelchen Vorschriften (ob die bei so alten Fahrzeugen anwendebar sind…?) entsprechen, klar können bei einem Auffahrunfall Gefahren entstehen, aber auch, wenn mir bei einem normalen Schlepper einer hinten auf den Heuwender brettert.
    Sicher kann man da auch mit Abdeckungen des Sägeblattes etwas erreichen.

    Man muß sich nur erkundigen, wie teuer die Versicherung ist, die ja dann mit einem Bagger einer Baufirma vergleichbar wäre, vom Gewicht abgesehen.
    Die Geschichte mit 6km/h dürfte nicht klappen, eine neue Betriebserlaubnis dafür dürftest Du (nach Meinung meines Straßenverkehrsamtsleiters nicht erhalten, weil das Verkehrsministerium diese Fahrzeuge von den Straßen runter haben möchte und keine "neuen" oder zusätzlichen mehr auf die Straße läßt. Außerdem ist der Aufwand für die Anerkennung als 6 km/h erheblich ("Nicht oder nur mit großem technischen Aufwand" wieder rückbaubar, also Verschweißen von Getrieberädern etc. einfache Sperren am Schalthebel oder Begrenzer an der E-Pumpe reichen nicht)

    Wenn Du natürlich eine normale Schlepperzulassung möchtest, ist das doch auch kein Problem, TÜV hast Du ja bekommen, also zum Straßenverkehrsamt und zulassen, fertig. Da hat, wie der Vorredner schrieb, die Säge ja nichts mit zu tun, sie ist nur Anbaugerät und soll ja keinen TÜV erhalten.

    Natürlich entsprechen uralte Sägen keinen neueren Vorschriften aber mal ganz ehrlich, ein bißchen muss man schon gucken auf der Straße, in anderen Ländern ist es einfach Pech oder Dummheit, wenn Du verunglückst, hier wird gleich der andere oder sogar der Staat verklagt.
    Viel Erfolg.

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