Anhängerkupplung

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  • #30177

    Hallo Schrauberfreunde,

    Standard Star 219 BJ 1962
    ich habe am Freitag eine Vollabnahme durchführen lassen.
    Der TÜV-Prüfer hat sich die Sache (da kein Brief oder eine Kopie vorhanden war) recht einfach gemacht. Der Beamte bei der Zulassungsstelle war nicht sonderlich begeistert.
    Teile gern meine Erfahrungen ausführlich mit, falls Interesse.

    Ich möchte noch eine Anhängerkupplung und zusätzliche Sitzplätze eintragen lassen. Die Sitzbank habe ich hinter dem Fahrersitz -"als 2. Sitzreihe" montiert.

    Wer kann mir technische Daten über die Anhängelasten,Erfahrungen mit zusätzlichen Sitzplätzen oder eine Kopie eines Briefes zusenden?
    Muß ein Miststreuer zum TÜV? reicht das Kennzeichen (normales schwarzes, kein "H" oder ähnlich) des Schleppers?

    Viele Grüße aus Springe am Deister
    Klaus Modrow

    #93017
    MoritzHemsen
    Teilnehmer

    Für den Miststreuer reicht ein 25km/h Schild, er muss nicht zum TÜV aber er muss irgendwo das Kennzeichen des Schleppers haben, Reicht auch wenn dus nur auf ne Pappe schreibst un hinten festmachst.
    Gruß, Moritz

    #93019
    218-AC
    Teilnehmer

    Bitte Vorsicht: Lt. Polizei und einschlägigen Internetforen gibt es bei schwarzen Kennzeichen lt. STVO !keine! Folgekennzeichenregelung.

    #93021
    Anonym
    Inaktiv

    Guten Tag Herr Modrow,

    ich habe einen 219 er mit original Anhängekupplung und Sitzbänkchen hinter der Fahrerschüssel!
    Sollten Sie Fotos wollen, so rufen Sie mich an:06661-6726!
    PS: Es ist die gleich Kupplung wie bei Deutz D25-S, mit T-25 Getriebe!

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