Anbaugeräte vs. schwarze Nummer

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  • #30437

    Hallo liebe PD-Gemeinde,

    gestern abend hatte ich wieder eine nette Diskussion zum Thema Zulassung auf schwarze Nummer und Anbaugeräe.

    Mit dabei war der Leiter einer Polizeidienststelle, also eine Person, die es eigentlich wissen sollte und die auch wenn sie vielleicht falsch liegt vorort evtl. eine Entscheidung trifft über Fortsetzen der Fahrt im öffentlichen Verkehr ja oder nein.

    Aussage war: "Ein Trecker zugelassen mit schwarzer Nummer darf keine landwirtschaftlichen Geräte im 3-Punkt mit sich führen im Bereich des öffentlichen Strassenverkehrs".

    Was sagt Ihr dazu?

    Gibt es Erfahrungen mit Polizeikontrollen hierzu oder gar Richtersprüche bei Unfällen, wo eine solches Fahrzeug involviert war?

    Was ist mit einem Stapelmasten?
    Ist es ein landwirtschaftliches Gerät?

    Im Prinzip ja, da in welch anderem Bereich des Wirtschaftsleben gibt es den großflächigen Einsatz von Geräten, die über 3-Punkt angebaut werden und/oder über Zapfwelle angetrieben werden? Vielleicht im Baugewerbe doch überwiegt hier der Anteil Selbstfahrer.

    Der 3-Punkt-Anbau ist eine Errungenschaft der Landwirtschaft, d.h. nach Aussage des Ordnungshüters darf ich kein Gerät im 3-Punkt anbauen. Eine grüne Nummer bekomm ich nicht, ergo es wie Herr Grins machen, Trecker ablasten auf Leergewicht bei vollem Tank + 75 kg Fahrer + 75 kg Beifahrer.

    Der deutsche Amtsschimmel hat wieder gewiehert.

    Grüsse Michael Reiter

    #93867
    MoritzHemsen
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich habe mit Polizeikontrollen zwar noch keine Erfahrung gehabt, fahre jedoch selbst auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Geräte im 3-Punkt an Traktoren mit SCHWARZEM Kennzeichen. Ich kann es mir nur schwer vorstellen, das dies verboten sein soll. Solange sie eine Breite von 3 Metern nicht überschreiten und ausreichende Ausstattung mit Warntafeln bzw. Beleuchtung besteht, sehe ich hier auch überhaupt kein Problem.
    Mfg, Moritz Hemsen

    #93869
    karl-heinz.grins
    Teilnehmer

    Hallo Herr Reiter,
    ich denke ich habe mich in meiner Erläuterung klar ausgedrückt. In ihrem Fall würde ich von einer Ablastung abraten da sie bei einem Anbau von Geräten evtl. das Gesamtgewicht voll ausnutzen.

    Gruß
    K.H.Grins

    #93871
    guenter.knaack
    Teilnehmer

    Hallo Herr Reiter,
    lassen Sie sich durch Ihren Wald- und Wiesenordnungshüter nicht verwirren.Allein einschlägig ist hier die Kommentierung und Rechtsprechung zu §18 Strassenverkehrszulassungsordnung.Danach sind Anbaugeräte weder zulassungs- noch betriebserlaubnispflichtig.Alles weitere finden Sie im amtlichen Merkblatt für Anbaugeräte vom 16.12.1976.Ein rechlicher Unterschied zwischen "normalen " Zugmaschinen und solchen der Land- und Forstwirtschaft wird dort nicht getroffen.Sie sollten bei Fahrten mit Anbaugeräten unter "schwarzer Nummer" vielleicht das zweiseitige Merkblatt mitführen.

    Gruß

    Günter Knaack

    #93873

    Hi PD.Gemeinde habe den Artikel gelesen,und hoffe meine Frage passt halbwegs zum Thema.Also habe einen 57Junior mit schwarzem Kennzeichen.eine einachs Kippkarre (technisch i.O.)dahinter.daran das orginalkennzeichen des Trekers ohne Stempel natürlich.kann ich das gespann so fahren oder muß ich noch was beachten? Danke im voraus, der Porschemichel.

    #93875
    MoritzHemsen
    Teilnehmer

    Hallo!
    Wenn der Anhänger ein 25 km/h Schild besitzt dürfte es eigentlich kein Problem sein.
    Mfg, Moritz Hemsen

    #93877

    Hallo Herr Grins,

    entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt habe.

    Ihre Idee der Ablastung finde ich klasse, allerdings nur wenn man seinen Trecker für Spazierfahrten und/oder ähnliches einsetzen will.

    Ich hingegen benötige den Trecker als Arbeitsgerät, deswegen kann ich keine Ablastung vornehmen lasen. Außerdem muss mein 308er sich erst beweisen. Erst wenn er seine Tauglichkeit und Zuverlässigkeit bewiesen hat, werde ich an die Restauration gehen.

    Grüsse Michael Reiter

    #93879

    Hallo !!
    Ich lese hier immer schwarze Kennzeichen
    Neulich hat mein Onkel einen Güldner gekauft, der fragte mich wegen der Zulassung weil er ja selber keine Landwirtschaft hat.
    Laut Aussage meiner Versicherung (ist im Verbund der Landwirtschaftlichen Berufsgenosenschaft) kann jeder ein Grünes Kennzeichen beandragen,er muß nur versichern daß das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird.Es gibt da sogar speziele Vordrucke.
    Vieleicht ist es in den Bundesländern unterschietlich aber ich würde da mal nachfragen.
    Gruß Stefan

    #93881

    Hallo,
    >>Laut Aussage meiner Versicherung (ist im Verbund der Landwirtschaftlichen Berufsgenosenschaft) kann jeder ein Grünes Kennzeichen beandragen,er muß nur versichern daß das Fahrzeug nicht gewerblich benutzt wird.<<

    Ich würde lieber das Finanzamt fragen, der größte Unterschied ist die Steuerfreiheit bei der grünen Nummer.

    Schwarzes Kennzeichen vom Trecker am Anhänger? Das wird teuer(Steuerhinterziehung/Versicherungsbetrug usw.), Wiederholungskennzeichen ist nur bei Land und Forstwirtschaft zulässig, und auch da nur bei Einhaltung einiger Voraussetzungen.

    Jörn

    #93883
    Fabian
    Teilnehmer

    hallo
    bei der volgekennzeichen regelung ist der verwendungszweck ausschlaggebend.

    #93885

    Hallo Stefan,

    Jörn O. hat recht, die lof Berufsgenossenschaft ist hier nicht entscheinend. Auch nicht der Ortslandwirt, der Dir einen entsprechenden Vordruck aushändigen kann, den man zumindest in Hessen zur Zulassung eines Treckers auf grüne Nummer braucht. Entscheident ist die Aussage des FA.

    Diese Diskussion ist aber uralt, x-mal geführt und entschuldige, Dein Wissensstand erscheint mir hier auch sehr laienhaft.

    Mein Interesse gilt einem Erlebnisbericht oder anderen ERfahrungen über das Mitführen von Anbaugeräten im Dreipunkt an Traktoren mit schwarzer Nummer.

    Grüsse Michael

    #93887

    Hallo,
    auf dem nächsten Clubabend des Lanz Bulldog Club Holstein steht mal wieder eine polizeiliche Schulung an über Trecker und verschiedenenfarbige Kennzeichen usw. Ich werde mal sehen ob ich da was raus kriege, ist Anfang April soweit.

    Jörn

    #93889

    Hallo Jörn,

    vielleicht kannst Du bei dieser Veranstalltung auch einen anderen Punkt klären.

    Es geht um die Anhängerlast bei Traktoren mit schwarzem Kennzeichen.
    Ich hatte dazu schon mal eine Diskusion in einem anderen Forum, ohne das wir da zu einem klaren Ergebniss kamen.
    Problem: Darf mit schwarzem Kennzeichen überhaupt ein Anhänger bewegt werden (ich gehe jetzt mal von einem zugelassenen und versicherten Anhänger aus)? Wir haben nämlich festgestellt, das im Fahrzeugschein kein Gewicht bei Anhängerlast eingetragen ist (weder bei gebremmst noch bei ungebremmst). Die Anhängerkuplung (Zugmaul) ist jedoch eingetragen. Die Gewichtsangabe hat damals bei allen an der Diskusion beteiligten Personen gefehlt.
    Gilt vielleicht die Anhängerlast die in der Bedienungsanleitung steht???
    Da die Traktoren als Zugmaschine zugelassen sind, kann ich mir nicht wirklich vorstellen das kein Anhänger damit gezogen werden darf.

    Bin schon mal auf eure Antworten gespannt.

    Viele Grüße
    Dirk

    #93891
    Fabian
    Teilnehmer

    so wie mir das bei der zulassungs stelle mitgeteilt wurde gilt die zulässige grenze der kupplung wenn im schein nichts darrunter eingetragen wurde.

    #93893

    Hallo Fabian,

    jetzt stellt sich in meinem Fall nur noch die Frage, wie hoch die zulässige Grenze der Kupplung ist.
    Im Schein steht bei Anhängerkupplung nur "M573". Das Typenschild besteht nur noch aus einem total verformten und mehrfach überlackierten dünnen Stück Blech.

    Grüße
    Dirk

    #93895
    Fabian
    Teilnehmer

    so wie ich das kanne sag das prüfzeichen das aus… geb doch einfach den code mal bei google ein.. währe so ein heisser tipp……

    #93897

    Bei Google habe ich schon mein Glück versucht, leider ohne Erfolg icon_frown.gif
    Vielleicht liest das hier ja noch jemand der mir weiter helfen kann.

    Grüße
    Dirk

    #93899
    Fabian
    Teilnehmer

    vielleich hilft dir der hersteller von der kupplung an meinem junior weiter auf dem typenschild von der kupplung steht:johann recklinger münchen8
    typ lk362/85
    an kfz zul. ges. gew. : 3500kg

    vielleicht hat porsche ja den selben kupplungslieeranten gehabt (wenn das überhaubt ne originale kupplung iss

    #93901

    Hallo,
    im original Brief von meinem A111 stehen Anhängelasten drin, ist damit auch bei mir eine Seltenheit.
    gebremst 3250 kg, ungebremst 435 kg.

    Damit würde ich schon mal die Aussage treffen das ungebremst das halbe Leergewicht des Schleppers gezogen werden darf, diese Formel ist auch heute noch üblich.

    Jörn

    #93903

    Hallo Porschemichel,

    leider ist die Verwendung dieses sogenannten Wiederholungskennzeichens nur für Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben zulässig (siehe StVZO §18, 6, a). Alles was nicht von den Ausnahmen des §18 der StVZO betroffen ist, ist zulassungspflichtig. Ein 25km/h-Schild ändert daran nichts. Das heist, als Privatmann ohne land- oder fortswirtschaftlichen Betrieb ist für den Hänger eine Zulassung nötig mit eigenem Kennzeichen, TÜV, Kfz-Steuer usw.

    Viele Grüße
    Werner

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